Für die Landeskirche maßgebliche Datenschutzbestimmungen

Dieses Dokument enthält für die Hypertextnutzung aufbereitete Rechtsmaterialien.

Rechtsgrundlage sind nach wie vor die Amtsblattveröffentlichungen der Evangelischen Landeskirche Württemberg bzw. die entsprechenden Veröffentlichungen von Bund, Ländern oder anderen Institutionen oder Rechtssammlungen authorisierter Verlage.

Trotz großer Sorgfalt kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass sich bei der Aufnahme von Rechtstexten in dieses Web Fehler einschleichen. Bevor auf einzelne Sätze oder Worte großes juristisches Gewicht gelegt wird, sollte deshalb eine Überprüfung anhand der Originaltexte stattfinden. Der Datenschutzbeauftragte haftet in dieser Hinsicht in keiner Weise.

Was die Darstellung der Rechtsmaterialien betrifft war zu entscheiden zwischen einem möglichst originalgetreuen Abbild der zugrundeliegenden Amtsblattveröffentlichungen und der Beachtung der Eigenheiten einer Darstellung im Rahmen des World Wide Web.

Letzterem wurde der Vorrang gegeben.

Die Vermittlung von Information durch das World Wide Web hat Eigenheiten, die beachtet werden sollten:

• Es muss davon ausgegangen werden, dass die Leser der Rechtsmaterialen zur Darstellung verschiedene Browser (Internet Explorer, Netscape, usw.) benutzen, die wiederum in älteren und aktuelleren Versionen vorliegen können. Der Rechtstext sollte von möglichst vielen Browsern, auch älteren, gelesen werden können. Die Vermittlung von Rechtsgrundlagen sollte kein Zwang zur Aufrüstung vorhandener EDV enthalten, weder für Hard- noch für Software.
• Die Möglichkeit, Informationen zu vernetzen ist originärer Bestandteil des World Wide Web und macht einen beachtlichen Mehrwert gegenüber der Medium Buch aus. Solche Vernetzungspunkte sind klar hervorgehoben sein und zeigen an, ob es um eine Information geht, die auf derselben Seite, noch im selben Web oder auf einem anderen Server gespeichert ist. Links auf einen anderen Server erscheinen in einem zusätzlichen Browser-Fenster.
Die Beachtung dieser Grundsätze und weiterer hier nicht aufgeführter Grundsätze hat zwangsläufig zur Folge, daß von der in Rechtssammlungen oder Amtsblättern gewohnten Darstellung abgewichen werden muß. Davon wurde jedoch sehr sparsam Gebrauch gemacht. Dies betrifft natürlich ausschließlich die Mittel der Darstellung und nicht die Inhalte.

Ferner war zu entscheiden, in welchem Umfang vollständige Rechtsbestimmungen (Gesetze, Verordnungen) in das DATENSCHUTZWEB integriert werden. Es sind nur solche Rechtsbestimmungen vollständig enthalten, die eine erhebliche Datenschutzrelevanz haben. Darüber hinaus sind Auszüge in zwei Sammlungen, eine für den kirchlichen, eine für den staatlichen Bereich, enthalten. Zusätzlich werden, soweit mir bekannt, Links auf vollständige Rechtsbestimmungen auf anderen Servern eingetragen.

Soweit die Auszüge, die in der kirchlichen bzw. staatlichen Sammlung enthalten sind, wiederrum auf andere Rechtsmaterialien verweisen, werden diese entweder ebenfalls in die entsprechende Sammlung aufgenommen oder verbleiben ohne Verlinkung.

Die hier aufgenommenen Rechtsbestimmungen werden zügig im Rahmen des Möglichen um relevante Datenschutzbestimmungen ergänzt.