Diese Webpräsenz des Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Landeskirche Württemberg ist im Oktober 2011 umgezogen.
Die neue Webpräsenz finden Sie unter http://www.kirche-datenschutz.de
Diese Webpräsenz des Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Landeskirche Württemberg ist im Oktober 2011 umgezogen.
Die neue Webpräsenz finden Sie unter http://www.kirche-datenschutz.de
Seit Anfang 2007 können nach § 32a Meldegesetz Meldregisterauskünfte auch automatisiert erteilt werden:
"Mit der Novellierung des Melderechtsrahmengesetz (MRRG) wurden im Jahr 2002 die Voraussetzungen für die Modernisierung des Meldewesens geschaffen. Unter anderem sieht das Gesetz die elektronische Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden vor. Rückmeldungen dürfen ab dem 1. Januar 2007 nur noch elektronisch erfolgen. Das baden-württembergische Innenministerium hat aufgrund § 29a II Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal nimmt seinen Betrieb ab 01.01.2007 auf."
Die Onlineplattform wurde u.a. für folgende Zielgruppen entworfen:
- Kommunen und Behörden,
- Organisationen und Verbände,
- Banken und Versicherungen,
- Versandhäuser und Handelsunternehmen
aber auch
- Notare und Anwälte,
- Inkassounternehmen,
- Auskunfteien,
- Adressanbieter,
und auch
- Kleinunternehmen,
- Privatpersonen.
Nach § 32 a Abs. 2 Meldegesetz können Betroffene bei ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung einer automatisierten einfachen Melderegisterauskunft (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift) widersprechen. Dies gilt nicht für eine automatisierte Auskunfterteilung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen.
Dieses Widerspruchsrecht gilt auch nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden.